Iserlohn, 05.September.2010 
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Ganz egal, ob Beutel, Säcke, Müllsäcke, Abdeckhauben, Schrumpfhauben, Schlauchfolien, Zuschnitte oder Druckverschlussbeutel, wir haben viele PE-Varianten auf Lager. Übrigens: Abmessungen, die Sie nicht in unserer Produktionsliste finden, fertigen wir Ihnen ohne Aufpreis an. [zum Anfrageformular ... ]
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AGB`s

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Wir verkaufen nur aufgrund nachstehender „Allgemeiner Verkaufsbedingungen“.  Abweichungen hiervon, insbesondere Geschäftsbedingungen des Käufers, sind für uns nicht verbindlich und werden abgelehnt.

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Iserlohn

2. Angebote

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

3. Aufträge

Diese gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden gelten ebenfalls nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bestätigte Aufträge können nicht mehr storniert werden. Abschlüsse werden nur mit einer Laufzeit von 6 Monaten bei höchstens 3 Teillieferungen angenommen.

4. Preise

Die Berechnung erfolgt im Allgemeinen zu den vereinbarten Preisen. Bei Erhöhung der Herstellungskosten in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung wird der am Tage der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt auch für Teillieferungen auf Abschlussbasis. Im Falle der Erhöhung des Preises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hausse-Baisse-Klausel gilt als vereinbart.

5. Lieferungen

Diese erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager frachtfrei Empfangsstation ab einem Rechnungswert von Euro 1000,- netto. Hausfrachten werden grundsätzlich dem Käufer berechnet, wenn nicht in der Bestellung Lieferung per Bahn vorgeschrieben wurde. Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Lieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten wie Betriebsstörungen, Krieg, Streiks, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten, Ein- und Ausfuhrsperren, Rohstoff- und Energiemangel und behördliche Maßnahmen sowie jeder Art von höherer Gewalt entstanden sind, berechtigen uns, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern oder unsere Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern. Aufgrund dieser Maßnahmen steht dem Käufer kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Die Lieferfrist beginnt nach völliger Klarstellung des Auftrages und Eingang aller zur Ausführung erforderlichen Unterlagen. Angegebene Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, nicht aber zum Schadenersatz. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

6. Zahlungen

Diese haben, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns bar vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Falle werden bankübliche Zinsen berechnet. Falls wir Wechsel und Schecks annehmen, geschieht dies nur zahlungshalber, bei Wechseln für uns spesenfrei und ohne Skontoabzug. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Protest usw. Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug gewährt. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schulden verwandt. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gründe sind ausgeschlossen. Änderungen in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Überschreiten einer bestimmten Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns, Sicherstellung der Zahlung vor Anfertigung oder Auslieferung des Auftrages zu verlangen, auch wenn dieses zunächst nicht vereinbart war, oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Schecks bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum und können im Falle des Zahlungsverzuges von uns zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiterverkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf die durch Verarbeitung entstehende neue Ware. Im Falle der Weiterveräußerung gelten alle entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es nicht. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzug ist, die Abtretungen seinen Unterbestellern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben sowie Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

8. Beanstandungen

Diese können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware durch Einschreiben unter Angabe unserer Auftragsbestätigungs-Nr. bei uns eingehen. Das gilt auch für versteckte Mängel. Soweit sich die Beanstandungen als begründet erweisen, steht es uns frei, die Ware ohne Ersatzlieferung gegen Gutschrift zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgegeben wird. Ersatz oder Gutschrift kann nur für zurückgegebene Ware erfolgen. Die zweckmäßige Verwendbarkeit der von uns gelieferten Verpackungsmaterialien und Artikel ist ausschließlich Sache des Bestellers. Eine Haftung hierfür wird von uns nicht übernommen. Bei von uns anerkannten Mängeln gewähren wir entweder einen angemessenen Preisnachlass oder nehmen die Ware zurück, um nach unserer Wahl durch frachtfreien Umtausch oder in bar Ersatz zu leisten. Mängel eines Teils der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Reklamierte Ware wird grundsätzlich durch eigene LKW´s beim Käufer abgeholt. Kosten für andere, nicht schriftlich vereinbarte Rückführungsarten gehen zu Lasten des Käufers. Geltendgemachte Mängelansprüche gehen in jedem Fall einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns unter. Jegliche wie immer gearteten Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens aus Fehlern oder Mängeln sind ausgeschlossen. Darunter fallen insbesondere Ansprüche auf Erstattung von Arbeitslöhnen, Vorfrachten usw. Geringe Verschiedenheiten und Abweichungen der Ware in der Farbe, Durchsichtigkeit der Folie, Qualität, Ausrüstung und Ansehen sowie geringe Abweichungen der Farbnuancen, der Druckstellung und des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation. Die Erhebung einer Beanstandung berechtigt nicht zur Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder zu einer Verzögerung der Zahlung. Der Käufer ist in keinem Falle berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Wir lehnen die Garantie der Eignung unserer Erzeugnisse für einen bestimmten Verwendungszweck sowie die Verträglichkeit unserer Artikel mit den darin verpackten Gütern ab.

9. Teil-, Mehr- oder Minderlieferung für Sonderanfertigungen

Teillieferungen sind zulässig. Ohne Rücksicht auf die vertraglich bestimmte Warenmenge sind uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10%, bei farbigen Folien 25%, bei Aufträgen oder Einteilungen unter Euro 250,- bis zu 20% gestattet. Für Artikel aus unserer jeweils neuesten Produktionsliste sind grundsätzlich unsere Karton- oder Packeinheiten für die Liefermenge maßgebend. Bei Kleinaufträgen unter Euro 150,- wird zur Vermeidung von Anbrüchen mindestens eine Packeinheit geliefert.

10. Toleranzen

Die Breiten- und Längentoleranzen liegen entsprechend der Folienbreite zwischen +/-5 und 20mm. Für Stärken- und Gewichtsschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Eine Gewähr für Licht- und UV-Beständigkeit der Folien sowie für Haftfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben wird nicht übernommen. Kleine Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagen behalten wir uns vor. Ebenso können Passerdifferenzen bis zu 5 mm nicht beanstandet werden. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 3% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Ebenso behalten wir uns eine Zähldifferenz von 3% vor. Sonderfarben und Sonderanfertigungen schließen Reklamationen aus.

11. Muster

Der Besteller trägt seinerseits die Verantwortung und haftet dafür, dass von ihm bestellte Markenzeichen, Warenaufmachungen, Werbeverse usw. die Rechte Dritter nicht verletzen. Von unserer Seite erfolgt keine Nachprüfung in dieser Hinsicht. 12. Besondere Vereinbarungen Besondere Vereinbarungen, die sich aufgrund der jeweils gültigen Verpackungs-Verordnung ergeben könnten, sind individuell zwischen dem Kunden und dem Lieferanten schriftlich zu vereinbaren. Unsere Folien sind umweltfreundlich und recyclebar. Die aufgedruckten RC-Zeichen sind eine freiwillige und kostenlose Zusatzleistung, nicht behördlich vorgeschrieben und nicht bei allen Artikeln technisch möglich.